Informationen zum Sonderfahrdienst
Hier werden Ihnen die wichtigsten Fragen zur Nutzung des Berliner Sonderfahrdienstes für Menschen mit Behinderung beantwortet:
Die Magnetkarte enthält den Namen des Nutzers und seine Kundennummer. Die Kundennummer ist gleichzeitig das „Aktenzeichen“ für die Abrechnung der Eigenbeteiligung.
Mit der Magnetkarte werden Fahrtbeginn und Fahrtende registriert und automatisch zur Abrechnung weitergeleitet. Der Nutzer erhält eine Auflistung der durchgeführten Fahrten, so dass er stets über einen aktuellen Überblick verfügt.
Die Ausstellung der Magnetkarte erfolgt auf Antrag beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)
Für ausführliche Informationen über den Berliner SonderFahrDienst für Menschen mit Behinderung wenden Sie sich bitte an:
Postanschrift:
LAGeSo
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Postfach 31 09 29
10639 Berlin
Dienstgebäude:
Versorgungsamt Kundencenter
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sächsische Str. 28
10707 Berlin
Tel. (030) 90229 6433
Fax: (030) 9028 3377
E-Mail: sonderfahrdienst@lageso.berlin.de
Öffnungszeiten:
Mo, Di: 09:00 – 15:00 Uhr
Do: 09:00 – 18:00 Uhr
Fr: 09:00 – 13:00 Uhr
Berechtigt sind „Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung, einem mobilitätsbezogenen Grad der Behinderung von mindestens 80 Prozent und nachgewiesenen Fähigkeitsstörungen beim Treppensteigen“.
Die Berechtigung, den besonderen Fahrdienst zu nutzen, ergibt sich aus dem Feststellungsverfahren und der Bescheiderteilung mit dem Merkzeichen T durch das Versorgungsamt
Alle näheren Informationen hierzu finden Sie ausführlich auf den Webseiten des Versorgungsamtes.
Die Berechtigung muss bei dem Versorgungsamt beantragt werden. Bei Bewilligung erhält der Betreiber Nachricht, dass Ihnen eine Magnetkarte zur Nutzung des SonderFahrDienstes auszustellen ist. Sie wird Ihnen daraufhin von uns per Post zugestellt. Nur mit dieser Magnetkarte können Sie den Dienst nutzen.
Wir bitten Sie als Berechtigte am SonderFahrDienst, Ihre Bestellung nach Möglichkeit frühestens 14 Tage und spätestens 2 Tage vor Ihrer Fahrt aufzugeben. Wir erreichen dadurch eine hohe Planungssicherheit, die Ihren Fahrtwunsch sicherstellt.
Eine Spontan- oder Sofort-Bestellung ist natürlich ebenfalls möglich. Wir bemühen uns, Kapazitäten an Fahrzeugen zurück zu halten, damit Sie auch direkt bestellen können. Bitte haben Sie Verständnis, dass dies nicht immer der Fall ist.
Am einfachsten für Sie ist die telefonische Bestellung: Dabei kann unser Disponent oder unsere Disponentin sofort überprüfen, ob die angegebenen Daten für die automatisierte Vermittlung geeignet sind – und notfalls nachfragen.
Fax und E-Mail sollten zur Bestellung nur benutzt werden, wenn Sie sicher sind, alle erforderlichen Daten in geeigneter Weise übermitteln zu können und die Bestellung bei uns so frühzeitig eingeht, dass wir Sie bei Unstimmigkeiten noch rechtzeitig erreichen können.
Die SFD-Disposition erreichen Sie unter:
Täglich von 07:00 bis 17:00 Uhr
Bestell-Telefon: (030) 26 10 23 00
Bestell-Fax: (030) 26 10 23 99
Download Fax-Formular: Fax-Formular (Excel), Fax-Formular (PDF)
per E-Mail: order@sfd-berlin.de
Gegenwärtig beträgt die Eigenbeteiligung:
Eigenbeteiligung
Eigenbeteiligung
je Monat
je Fahrt
je Fahrt
je Monat
je Fahrt
je Fahrt
je Monat
je Fahrt
je Fahrt
Die ermäßigte Eigenbeteiligung entrichten:
– Sozialhilfeempfänger (SGB XII)
– Empfänger der Grundsicherung (SGB XII)
– Empfänger von Leistungen nach SGB II
Eine Begleitperson kann ohne zusätzliche Kosten mitfahren. Für mehr als einen Begleiter je Berechtigten wird eine Kostenbeteiligung von 2,00 € je Person pro Fahrt erhoben.
Beförderungen über die Landesgrenze Berlins hinaus (bis zu 5 km) kosten zusätzlich pauschal 3,00 €.
Für Stornierungen von bestellten Fahrten am Fahrtag wird eine Aufwandsentschädigung von 2,05 € erhoben.
Die einzelnen Fahrten werden durch die Magnetkarte erfasst.
Die Eigenbeteiligung wird vom Landesamt für Gesundheit und Soziales III C mit den Berechtigten abgerechnet.
Die hier gebotenen Informationen sind unverbindlich und nur zur ersten Orientierung für unsere berechtigten Sonderfahrdienst-Nutzer gedacht. Verbindlich sind die jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen. Das Versorgungsamt bietet dazu ausführliche Erläuterungen und Hinweise.